PC-
Ihr System in guten Händen
1.Allgemeines
1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen liegen allen Verträgen zugrunde, die mit uns abgeschlossen werden. Entgegenstehende Bedingungen unserer Geschäftspartner werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
1.2 Erfolgt eine Auftragserteilung unter Bezugnahme auf solche entgegenstehenden Bedingungen des Geschäftspartners so sind von uns darauf vorgenommene Lieferungen und Leistungen nicht als Annahme der fremden Bedingungen anzusehen, sondern als neues Vertragsangebot unter ausschließlicher Zugrundelegung der nachstehenden Geschäftsbedingungen, welches durch die Entgegennahme der Ware oder Leistung angenommen wird.
1.3 Vertragspartner unserer Lieferungen und Leistungen sowie Gesamtschuldner unserer Zahlungsansprüche bleibt der Auftraggeber, auch wenn auf dessen Weisung die Auslieferung der Ware und die Rechnungsstellung direkt an einen Dritten erfolgt.
1.4 Sollte eine der Bestimmungen in unseren Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer der Bestimmungen gilt ersatzweise die in solchen Fällen üblicherweise in der Branche getroffene oder die wirtschaftlichste Regelung als vereinbart.
1.5 Sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen der Schriftform. Die Änderung der Schriftformklausel unterliegen ebenfalls dieser Formvorschrift.
2.Auftragsbestätigung
2.1 Alle Angebote sind freibleibend bis zu unserer schriftlichen Auftragsbestätigung.
2.2 Auftragsbestätigungen sind die Grundlage für unsere Lieferungen und Leistungen. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu prüfen. Etwaige Abweichungen von der Bestellung sind unverzüglich zu rügen. Sofern der Auftraggeber nicht innerhalb einer Woche widerspricht, gilt die Auftragsbestätigung als genehmigt und wird mit diesem Inhalt Vertagsbestandteil.
2.3 Wünsche zur nachträglichen Änderung oder Stornierung des Auftrages können nur gegen Kostenerstattung berücksichtigt werden, sofern mit der Installation und Konfiguration bereits begonnen worden ist. Änderungen bedingen einen neuen Liefertermin.
2.4 Kündigt der Auftraggeber vor Auftragsausführung den Vertrag, so ist der Auftragnehmer berechtigt , ohne weiteren Nachweis 5% der Gesamtauftragssumme als Schadensersatz in Form einer Vertragsstrafe zu verlangen.
3.Preise und Zahlungen
3.1 Es gilt der vereinbarte Preis. Bei Vereinbarungen, die Liefer-
a)die Preise für das insgesamt benötigte Material ab Vertragsabschluss um mehr als 5% steigen
oder
b)die Lohn-
c)der Mehrwertsteuersatz geändert wird.
Die Neufestsetzung der Vergütung erfolgt durch eine entsprechende Vereinbarung der Vertragsparteien unter angemessener Berücksichtigung der eingetretenen Veränderungen. Unsere Preise verstehen sich stets netto in EURO ab Sitz der Firma PCS-
3.2 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen, sofern nicht anders vertraglich vereinbart.
3.3 Wir sind in allen Fällen zur Erfüllung übernommener Verpflichtungen nur bei befriedigender Bonität des Auftraggebers gehalten und behalten uns vor, im Zweifelsfall die Lieferung/Leistung Von Vorkasse oder vorheriger Stellung einer Sicherheit abhängig zu machen oder zu erklären, dass Lieferung nur gegen Nachnahme erfolgt. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Auftrag-
4.Schecks und Wechsel
4.1 Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber und nicht an Erfüllungs Statt angenommen. Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel anzunehmen. Diskontzinsen und Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort in bar zu entrichten.
4.2 Für das rechtzeitige Vorzeigen, rechtzeitigen Protest, rechtzeitige Benachrichtigung und Überreichung eines Wechsels bei Nichteinlösung übernehmen wir keine Haftung.
5.Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Auftraggeber kann wegen Mängeleinreden oder Gegenansprüchen kein Zurückbehaltungs-
6.Lieferzeit
6.1 Vereinbarte Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber unverbindlich.
6.2 Wird ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart, gerät die Firma PCS-
6.3 Verzugsstrafen oder Schadenersatzforderungen wegen verzögerter Lieferung/Leistung sind ausdrücklich ausgeschlossen.
7.Lieferumfang, Versand und Gefahrenübergang
7.1 Ist eine Versendung der Ware durch uns vereinbart, so erfolgt diese ab PCS-
7.2 Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer in Kraftisried geht die Gefahr
auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn wir den Transport mit eigenen Fahrzeugen an den Lieferort durchführen. Der Gefahrenübergang auf den Auftraggeber tritt
spätestens im Zeitpunkt des Verlassens der Ware ab PCS-
7.3 Erfolgt die Versendung der Ware nicht zum vereinbarten Liefertermin, so geht die Gefahr schon zu diesem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, wenn er eine verspätete Absendung wünscht oder diese auf Umstände zurückzuführen ist, die wir nicht zu vertreten haben.
7.4 Ist ein Liefertermin nicht vereinbart, tritt der Gefahrenübergang auf den Auftraggeber mit Beginn des zweiten Tages nach Absendung unserer Anzeige der Versandbereitschaft ein.
7.5 Auf schriftliches Verlangen des Auftraggebers wird die Ware auf seine Kosten versichert.
8.Eigentumsvorbehalt
8.1 Alle gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung unser Eigentum.
8.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände uns unverzüglich anzuzeigen, und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt schriftlich zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.
8.3 Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiterveräußert werden. In diesem Fall werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt an uns abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber bereits an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
8.4 Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber bzw. im Auftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den Dritten oder den, den es angeht, etwa anstehende For-
8.5 Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in PC-
8.6 Erfüllt der Auftraggeber seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht oder nicht pünktlich oder wirkt er in unzulässiger Weise auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände ein, so können wir unbeschadet des ihm zustehenden Anspruchs auf Erfüllung des Vertrages die Gegenstände herausverlangen, sofern eine dem Auftraggeber zur Erfüllung seiner Verpflichtung gesetzte angemessene Frist erfolglos verstrichen ist. Hat der Auftraggeber den Vertrag erfüllt, so haben wir die Gegenstände zurückzugeben. Die vorstehende Regelung gilt nicht für Abzahlungsgeschäfte.
8.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet , die Gegenstände für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes gegen Feuer, Einbruch, Diebstahl und Wasserschäden ausreichend zu versichern. Versicherungsansprüche werden in der Höhe unserer Forderungen bzw. in der Höhe des Gegenstandswertes an uns hiermit abgetreten. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
9.Mängel/Gewährleistung
9.1 Der Auftraggeber hat alle (Teil-
9.2 Bei berechtigten Beanstandungen wird von uns Ersatz geliefert oder nachgebessert. Kann der Mangel innerhalb angemessener Frist nicht beseitigt werden und wird auch Ersatzlieferung verweigert, so kann der Auftraggeber Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
9.3 Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch unsachgemäße Verarbeitung, wie fehlerhafter Installation usw. verursacht worden sind.
9.4 Mit der Lieferung und Installation gilt unsere Dienstleistung als abgenommen.
9.5 Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass die gelieferte Ware für die vom Auftraggeber in Aussicht genommenen Zwecke geeignet ist.
9.6 Ist für die Gewährleistung keine Verjährungsfrist im Vertrag vereinbart, so beträgt sie zwei Jahre.
10.Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1 Als Erfüllungsort für die Verbindlichkeiten beider Teile aus allen vertraglichen Beziehungen gilt der Sitz unserer Firma in Unterthingau, sofern der Auftraggeber ein Kaufmann ist.
10.2 Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, gilt der Gerichtsstand Kempten/Allgäu (auch für Ansprüche aus Wechseln oder Schecks) als vereinbart. Dies gilt auch in allen anderen Fällen sofern der Auftraggeber seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat bzw. nach Vertragsabschluss aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder wenn sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
10.3 Ergänzend wird vereinbart, dass ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung findet.
11. Haftung
Die Firma PCS-
Stand 05/2018